Das E-Rezept ist da!

Das war mal eine schwere Geburt! Aber nun ist es da: das E-Rezept. Ab sofort haben Sie (sofern Ihr Arzt dies bereits anbietet) die Möglichkeit, Ihre Verordnung auch in neuer Form als elektronisches Rezept zu bekommen. In den allermeisten Fällen erhalten Sie dazu wie bisher einen Papierausdruck, es wird sich daher zunächst “gefühlt” nur wenig ändern. Sofern Sie bereits die offizielle E-Rezept App auf Ihrem Smartphone installiert haben (kostenlos verfügbar), können Sie das Rezept in der Praxis auch mit dem Mobilgerät abscannen. Damit kommen Sie dann wie gewohnt zu uns in die Apotheke oder senden uns das Rezept elektronisch zu. Hier haben wir die wichtigsten Fakten zum E-Rezept für Sie übersichtlich zusammengestellt. 

 

Frage: Wer und für was kann ich das E-Rezept nutzen?

  •  Das E-Rezept wird zunächst für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eingeführt, ab 2023 soll es auch in der PKV kommen, aber das wird sich vermutlich weiter verschieben.
  • Das E-Rezept gilt für alle ärztlichen Verordnungen (verschreibungspflichtige bzw. verschreibungsfähige Medikamente) bis auf einige Ausnahmen wie Betäubungsmittel (starke Schmerzmittel fallen z.B. darunter). Auch Heil- und Hilfsmittel sind aktuell noch ausgenommen.
  • Wie gewohnt können Sie mit dem E-Rezept Verordnungen für sich selbst oder auch für Andere (Angehörige) einlösen.
  • Wo noch keine Rezepte in elektronischer Form erstellt werden, erhalten Sie weiterhin Ihr gewohntes rosafarbenes Rezept

 

Frage: Wie komme ich an das E-Rezept und wie löse ich es ein?

  • In den allermeisten Fällen bekommen Sie in der Praxis zunächst weiterhin einen Papierausdruck. Dort sind nun sog. “QR-Codes” aufgedruckt. Der Code ermöglicht es, schnell alle Infos zur Verordnung abzurufen. Arzt und Apotheker arbeiten dabei mit dem gleichen “System”, der sog. “Gematik”. Der Arzt stellt die Info ins System hinein, der Apotheker ruft sie ab. 
  • Wichtig: der QR-Code ist nicht das Rezept an sich, er ermöglichst es lediglich, das Rezept aus dem System abzurufen. Fällt das System einmal aus (was hoffentlich selten vorkommt) benötigen Sie daher ein herkömmliches Rezept. Auch in Apotheken, die bisher ggf. noch nicht startklar sind, benötigen Sie vom Arzt das herkömmliche Rezept. In der Gangolf- und Marienapotheke ist das aber kein Thema mehr, wir sind bereit.
  • Wenn Sie die sog. E-Rezept-App auf Ihrem Smartphone nutzen, können Sie den QR-Code in der Praxis auch abscannen. Damit brauchen Sie kein Papier mehr. Den Code auf dem Smartphone scannen wir dann in der Apotheke und Sie erhalten Ihre Medikamente. Über die App sollte es auch möglich sein, das E-Rezept an die Apotheke zu senden.
  • Später soll man das E-Rezept auch auf die Gesundheitskarte laden können (ohne Smartphone), aber das ist noch ferne Zukunftsmusik.
  • Man kann auch ein Foto der Verordnung mit dem Handy machen und dieses an uns senden. Das geht per E-Mail oder über unseren Online-Shop. Oder laden Sie die Verordnung hier hoch. Wir stellen Ihnen die Medikamente bereit oder bringen Sie auf Wunsch per Bote direkt an die Haustür. Einfacher geht's nicht.

 

Frage: Was habe ich als Patient vom E-Rezept?

  • Langfristig soll über das E-Rezept die Bürokratie im Gesundheitswesen reduziert werden, was dann zu Kosteneinsparungen führt und hilft, die Kosten und Beiträge konstant(er) zu halten.
  • Für Sie als Patient wird die Behandlung sicherer, da durch das E-Rezept insbesondere weniger Fehlabgaben (z.B. falsche Stärke eines Schmerzmittels) auftreten. Diese sind aber auch heute schon recht selten und werden meist rechtzeitig bemerkt und korrigiert. Auch Wechselwirkungen von Arzneimitteln aus verschiedenen Verschreibungen (z.B. von Haus- und Facharzt) fallen so deutlich schneller auf. 
  • Per E-Rezept kann man die bis zu 3 Positionen einer Verschreibung bei verschiedenen Apotheken einlösen, dies war bisher nicht möglich. Bisher muss eine Apotheke ein Rezept komplett “beliefern”, was zu Problemen führt, wenn einzelne Medikamente gar nicht lieferbar oder erst später verfügbar sind.
  • Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke werden vereinfacht, alle greifen auf die gleichen Verordnungsdaten zu
  • Auch im Zusammenhang mit neuen Behandlungs- und Beratungsmodellen (Stichwort "Videosprechstunde") macht die Einführung des E-Rezepts durchaus Sinn. 
  • Von der Reduzierung der “Zettelwirtschaft” profitiert letztlich auch die Umwelt.

 

Frage: Wie funktioniert das E-Rezept genau?

Ganz grob formuliert: Arzt und Apotheke nutzen eine gemeinsame Datenbank, in der die Verordnungen abgespeichert werden. Der Arzt speichert die Daten im System, der Apotheker kann sie abrufen und die Medikamente an den Patienten abgeben oder beliefern. Damit die Zuordnung korrekt erfolgen kann, bekommt der Patient quasi eine "Kopie" der gespeicherten Daten. Auf diese Daten kann mit sog. QR-Codes ("Quick Response Codes", Token oder Patienten-Schlüssel genannt) zugegriffen werden. Das klappt nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip und der individuell vom Arzt überreichte Code passt nur in dieses spezielle Schloss der persönlichen Verordnung. 

Frage: Wie ist das mit dem Datenschutz?

Mit höchster Gründlichkeit hat man sich dem Thema Datenschutz gewidmet. Die Daten werden nicht einfach auf einer "Cloud" im Internet abgespeichert sondern auf einem eigenen, hochverschlüsselten und abgesicherten Netzwerk, auf das nur die beteiligten Gruppen (Ärzte, Apotheker, Krankenkassen, Abrechnungsstellen etc.) Zugriff haben. Hierzu ist eine spezielle Hardware in den Praxen und Apotheken notwendig. Nach aktuellem Stand ist diese sog. Telematik-Infrastruktur ("Gematik") extrem sicher vor äußeren Zugriffen. Somit sollten auch sensible Patientendaten dauerhaft geschützt sein.  

Frage: Kann ich mir meine Apotheke weiterhin selbst aussuchen?

Selbstverständlich! Genau wie bisher auch. Weiterhin verboten ist es, dass der Arzt automatisch das Rezept an eine bestimmte Apotheke sendet. Hierzu muss der Patient seine Aufforderung bzw. Einwilligung geben. Ihr Vorteil: in manchen Fällen ersparen Sie sich z.B. bei Wiederverordnungen den Weg in die Praxis und können Ihre Medikamente direkt bei uns abholen (oder sich per Bote nach Hause liefern lassen). Besonders Patienten, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, profitieren hiervon. Oder denken Sie an Pandemie-Zeiten, wo Infektionsmöglichkeiten dadurch sehr gezielt reduziert werden können.

Frage: Was passiert, wenn das System bei meinem Arzt oder meiner Apotheke mal ausfällt?

So blöd das klingt: in diesem Fall kann das E-Rezept nicht verwendet werden. Aus diesem Grund wird der Arzt auch weiterhin in der Lage sein, die alten, bisherigen Rezeptformulare auszustellen und die Apotheke wird diese auch auf Dauer einlösen können. Denn: das E-Rezept ist kein “Rezept” im bisherigen Sinne sondern nur der Weg, die Daten zwischen Arzt, Patient und Apotheke zu übermitteln. Das “Rezept” selbst existiert lediglich in der Datenbank der Gematik (s.o.).

Zu guter Letzt: Eine neue Technologie wirft immer viele Fragen auf. Deshalb stehen wir Ihnen für alle Ihre Fragen zum E-Rezept persönlich oder telefonisch zur Verfügung.